Verordnung zum
Landschaftsschutzgebiet "Querumer Holz"
Die Stadt Braunschweig gibt vor, mit einer
geplanten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das
Landschaftsschutzgebiet "Querumer Holz und angrenzende Landschaftsteile"
die Erhaltungsziele und den Schutzzweck in dem betreffenden Gebiet
erheblich zu verbessern. Dies betrifft insbesondere das dort befindliche
faktische Vogelschutzgebiet, das durch ein Gutachten belegt ist.
Spezieller Schutzzweck für das Europäische Vogelschutzgebiet sei die
Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes. Die
neue Verordnung soll am 18. Juli 2006 im Rat der Stadt Braunschweig
beschlossen werden.
Pläne oder Projekte, deren Verträglichkeit festgestellt wird und die
zugleich die Schutzzwecke im geringst möglichen Maß beeinträchtigen,
sollen jedoch keinen Einschränkungen aufgrund dieser Verordnung
unterliegen. Die Stadt Braunschweig stellt dazu fest: "Bei positivem
Beschluss der Planfeststellungsbehörde (zum Ausbau des Flughafens) liegt
ein Befreiungstatbestand vor." Ein derartiger Planfeststellungsbeschluss
kann wiederum erfolgen, wenn eine Freistellung von den Einschränkungen der
Verordnung möglich ist. Bei Annahme der neuen Verordnung kann sich die
Stadt Braunschweig somit durch die ihr nachgeordnete Untere
Naturschutzbehörde einen Persil-Schein für die Verlängerung der Landebahn
in das Vogelschutzgebiet hinein ausstellen lassen.
Tatsächlich soll also mit der neuen Verordnung der Weg für eine
Verlängerung der Start-/Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg
frei gemacht werden. Dazu die Aussage eines Ratsmitglieds vom 08.05.2006:
Natürlich soll mit dieser Verordnung eine Verlängerung der
Start-/Landebahn ermöglicht werden. Und das Bundesamt für Naturschutz
stellt mit Schreiben vom 18.05.2006 fest: Nach dem Entwurf (der
Verordnung) unterliegen die dort näher bestimmten Pläne und Projekte in
der Tat keinen Beschränkungen aufgrund der Verordnung".
Der Stadtbezirksrat Braunschweig-Hondelage hat daher als einer der ersten
die neue Verordnung am 3. Juli 2006 konsequenterweise abgelehnt.
Der verwaltungstechnische Trick, mit dem die Landebahn in das
Vogelschutzgebiet hinein verlängert werden soll, ist also leicht zu
durchschauen. Die Entscheidung der Ratsmitglieder über die Annahme der
Verordnung hat daher einen hohen moralischen Stellenwert. Die Mitglieder
des Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Braunschweig wurden deshalb
in einem gesonderten Appell auf Ihre Verantwortung hingewiesen.
Dessen ungeachtet hat dieser Ausschuss die neue Verordnung ohne eingehende
Diskussion einfach abgenickt. Dem Ausschuss gehören an:
Ratsfrau Isolde Saalmann
(SPD)
Ratsherr Reiner Manlik (CDU), (stvV)
Ratsherr Dr.-Ing. Rüdiger Budde (CDU)
Ratsherr Manfred Dobberphul (SPD)
Ratsherr Werner Hogrefe (CDU)
Ratsherr Prof. Dr.-Ing. Ulrich Klages (FDP)
Ratsfrau Renate Wittig (SPD)
Mit beratender Stimme:
Ratsfrau Birgit Leube (Grundmandat Grüne)
Weitere Beratungsfolge:
11.07.2006
Verwaltungsausschuss
12.07.2006 Stadtbezirksrat 112 Bienrode-Waggum-Bevenrode
18.07.2006 Rat der Stadt Braunschweig
Die Bürgerinnen und Bürger sind
aufgerufen, die Ernsthaftigkeit der Beratungen und das
Abstimmungsverhalten ihrer Ratsmitglieder während der
Stadtbezirksratssitzung am 12.07.2006 und während der Ratssitzung am 18.
Juli 2006 im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl zu registrieren.
Zuletzt überarbeitet: 13.07.2012
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