Neue Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet
in Hondelage abgelehnt
Die Stadt Braunschweig gibt
vor, mit einer geplanten Verordnung zur Änderung der Verordnung über
das Landschaftsschutzgebiet "Querumer Holz und angrenzende
Landschaftsteile" die Erhaltungsziele und den Schutzzweck in dem
betreffenden Gebiet erheblich zu verbessern. Dies betrifft
insbesondere das dort befindliche faktische Vogelschutzgebiet, das
durch ein Gutachten belegt ist. Spezieller Schutzzweck für das
Europäische Vogelschutzgebiet sei die Bewahrung oder Wiederherstellung
eines günstigen Erhaltungszustandes. Die neue Verordnung soll am 18.
Juli 2006 im Rat der Stadt Braunschweig beschlossen werden.
Pläne oder Projekte, deren Verträglichkeit festgestellt wird
und die zugleich die Schutzzwecke im geringstmöglichen Maß
beeinträchtigen, sollen jedoch keinen Einschränkungen aufgrund dieser
Verordnung unterliegen. Die Stadt Braunschweig stellt dazu fest: "Bei
positivem Beschluss der Planfeststellungsbehörde (zum Ausbau des
Flughafens) liegt ein Befreiungstatbestand vor." Ein derartiger
Planfeststellungsbeschluss kann wiederum erfolgen, wenn eine
Freistellung von den Einschränkungen der Verordnung möglich ist. Bei
Annahme der neuen Verordnung kann sich die Stadt Braunschweig somit
durch die ihr nachgeordnete Untere Naturschutzbehörde einen
Persil-Schein für die Verlängerung der Landebahn in das
Vogelschutzgebiet hinein ausstellen lassen.
Tatsächlich soll also mit der neuen Verordnung der Weg für eine
Verlängerung der Start-/Landebahn des Flughafens
Braunschweig-Wolfsburg frei gemacht werden. Dazu die Aussage eines
Ratsmitglieds vom 08.05.2006: „Natürlich soll mit dieser Verordnung
eine Verlängerung der Start-/Landebahn ermöglicht werden“. Und das
Bundesamt für Naturschutz stellt mit Schreiben vom 18.05.2006 fest:
„Nach dem Entwurf (der Verordnung) unterliegen die dort näher
bestimmten Pläne und Projekte in der Tat keinen Beschränkungen
aufgrund der Verordnung".
Der Stadtbezirksrat Braunschweig-Hondelage hat daher als einer
der ersten die neue Verordnung am 3. Juli 2006 konsequenterweise
abgelehnt.
Der verwaltungstechnische Trick, mit dem die Landebahn in das
Vogelschutzgebiet hinein verlängert werden soll, ist also leicht zu
durchschauen. Die Entscheidung der Ratsmitglieder über die Annahme der
Verordnung hat daher einen hohen moralischen Stellenwert. Die
Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Braunschweig
wurden deshalb in einem gesonderten Appell
auf Ihre Verantwortung hingewiesen. Dessen ungeachtet hat dieser
Ausschuss die neue Verordnung ohne eingehende Diskussion einfach
abgenickt. Dem Ausschuß gehören an:
Ratsfrau Isolde
Saalmann (SPD)
Ratsherr Reiner Manlik (CDU), (stvV)
Ratsherr Dr.-Ing. Rüdiger Budde (CDU)
Ratsherr Manfed Dobberphul (SPD)
Ratsherr Werner Hogrefe (CDU)
Ratsherr Prof. Dr.-Ing. Ulrich Klages (FDP)
Ratsfrau Renate Wittig (SPD)
Mit beratender Stimme:
Ratsfrau Birgit Leube (Grundmandat Grüne)
Weitere Beratungsfolge:
11.07.2006
Verwaltungsausschuss
12.07.2006 Stadtbezirksrat 112 Bienrode-Waggum-Bevenrode
18.07.2006 Rat der Stadt Braunschweig
Die Bürgerinnen und Bürger
sind aufgerufen, die Ernsthaftigkeit der Beratungen und das
Abstimmungsverhalten ihrer Ratsmitglieder während der
Stadtbezirksratssitzung am 12.07.2006 und während der Ratssitzung am
18. Juli 2006 im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl zu
registrieren.
Zuletzt
überarbeitet: 13.07.2012