Die Fakten
zum Ausbau des Braunschweiger Flughafens
1999 - 2012
- Der
Konzern Volkswagen AG wünscht eine längere Startbahn des Braunschweiger
Flughafens für Flüge seiner Geschäftsleitung von Braunschweig aus statt
vom
nahen Flughafen Hannover. Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Nds.
Landtag, Dr.
Christian Wulff, bringt dementsprechend am 28. Juni 1999 mit Drucksache
14/876
im Nds. Landtag den Antrag auf Erweiterung der Start- und Landebahn
nach Osten auf ca. 2.300 m und deren Verbreiterung auf 45 m
ein. Das Vorhaben ist jedoch mangels öffentlichem
Interesse
weder genehmigungsfähig noch förderfähig.
- Der Nds. Ministerpräsident Dr. Christian Wulff ist
Mitglied
des Aufsichtsrats der Volkswagen AG und engagiert sich daher trotz
aller Hemmnisse vehement für eine längere
Startbahn des Braunschweiger Flughafens. Er bestätigt, dass die
Volkswagen AG der Hauptnutzer
des Flughafens ist und verordnet in dieser Angelegenheit Kabinetts-Disziplin.
- Der auch von der Nds. Landesregierung
geförderte Konzern Deutsches Zentrum für Luft-
und
Raumfahrt steuert ganz im Einklang mit der Landesregierung mit dem
Argument
„Forschung“ das bisher fehlende öffentliche Interesse an einer
Startbahnverlängerung
bei.
Forschungsziel sei ein bürgernahes Flugzeug, das so leise sein soll,
dass es
noch näher am Bürger und auf kürzestem Raum stadtnah starten und landen
kann.
- Der Förderung des Flughafenausbaus mit öffentlichen
Mitteln steht nun scheinbar nichts mehr im Wege. Gleichzeitig ist aber
ein über 200 Jahre alter Wald in einem Natur- und Vogelschutzgebiet in
seinem Bestand gefährdet.
- Die
EU hat aufgrund von Beschwerden über die geplante Waldvernichtung ein
naturschutzfachliches
Pilotverfahren zum
Ausbau des Braunschweiger Flughafens eingeleitet. Anlass ist u.a. das
Vorkommen des Eremiten - einer hoch geschützten, prioritären Käferart -
im
betroffenen Wald. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit wiegelt ab.
- Die
Bundeskanzlerin tritt zwar gern als Advokatin des Umweltschutzes auf.
Einen Hilferuf der Braunschweiger Bürgerinitiativen lässt sie jedoch
unbeantwortet. Das gleiche Bild bieten die Vorsitzenden der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Dr. Margot Käßmann (ehemals)
und Dr. h.c. Nikolaus Schneider, sowie der Vorsitzende der
Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, Prof. Dr.
Friedrich Weber, die sich nur ausweichend äußern.
- Die
Förderung des Flughafenausbaus mit öffentlichen Mitteln gerät jedoch
durch
Tricks und
geheime Absprachen der Verantwortlichen ins Zwielicht. Erwartete
Fördermittel
der EU bleiben aus und Fördermittel des Landes Niedersachsen fließen
nur spärlich.
- Die Stiftung Braunschweigischer
Kulturbesitz (Vorsitzender Dr. Gert Hoffmann, stv. Vorsitzender
Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber)
hackt trotz aller Einwendungen und Proteste im Auftrag der
Flughafengesellschaft einen Teil ihres eigenen
Waldes für den Flughafenausbau ab. Ein hoch
geschütztes Waldgebiet auf kirchennahem Grund wird
durch 41.132
Rodungen und zusätzlich durch noch einmal 2.000 lebensbedrohliche
Baumkürzungen ruiniert.
- Der Umsetzung der Umwelt- und Naturschutzauflagen,
festgelegt im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau und im
Beschluss des Nds.
Oberverwaltungsgerichts, kommen die zuständigen Behörden zumeist
mangelhaft, teils gar nicht nach.
- Aufgrund
des Verdachts von Straftaten werden mehrere Strafanzeigen gegen die
Verantwortlichen der Startbahnverlängerung gestellt. Die
weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften haben jedoch in allen Fällen
Ermittlungen eingestellt bzw. gar nicht erst aufgenommen oder auf die
Möglichkeit der Nachbesserung durch die Verantwortlichen verwiesen.
- Mit
der Startbahnverlängerung wird eine wichtige Landesstraße
gesperrt. Die
Bevölkerung im Norden Braunschweigs gerät dadurch in eine
Hinterhoflage. Ein andauerndes Verkehrschaos im Norden Braunschweigs
ist die Folge. Die Einziehung des betreffenden
Straßenabschnitts ist jedoch rechtswidrig. Dazu stellt die Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am 26.1.2011 fest: "Die
Einziehung
ist abhängig von der Bedingung des Baus der Ostumfahrung. Eine solche
ist aus rechtlichen Gründen jedoch nicht zulässig."
- Die
Bevölkerung sowie Betriebe, Rettung und Polizei werden durch die
Sperrung der Landesstraße auf Dauer zu kostspieligen und zeitraubenden
Umwegfahrten
gezwungen. Die Sicherheit der Bevölkerung wird durch das Verkehrschaos
nachhaltig beeinträchtigt.
- Den
Nutzen der Startbahnverlängerung hat die Volkswagen AG, den Schaden und
die damit verbundenen Kosten
tragen die Bürgerinnen und Bürger.
Zuletzt
überarbeitet: 08.07.2012