Die Fakten
zum Ausbau des Braunschweiger Flughafens
1999 - 2012
- Der Konzern Volkswagen AG wünscht eine längere Startbahn des
Braunschweiger Flughafens für Flüge seiner Geschäftsleitung von
Braunschweig aus statt vom nahen Flughafen Hannover. Der
Fraktionsvorsitzende der CDU im Nds. Landtag, Dr. Christian Wulff,
bringt dementsprechend am 28. Juni 1999 mit Drucksache
14/876 im Nds. Landtag den Antrag auf Erweiterung der Start- und
Landebahn nach Osten auf ca. 2.300 m und deren Verbreiterung auf 45 m
ein. Das Vorhaben ist jedoch mangels öffentlichem Interesse weder
genehmigungsfähig noch förderfähig.
- Der Nds. Ministerpräsident Dr. Christian Wulff ist Mitglied des
Aufsichtsrats der Volkswagen AG und engagiert sich daher trotz aller
Hemmnisse vehement für eine längere Startbahn des Braunschweiger
Flughafens. Er bestätigt, dass die Volkswagen AG der Hauptnutzer
des Flughafens ist und verordnet in dieser Angelegenheit Kabinetts-Disziplin.
- Der auch von der Nds. Landesregierung geförderte Konzern
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt steuert ganz im Einklang mit
der Landesregierung mit dem Argument "Forschung" das bisher
fehlende öffentliche Interesse an einer Startbahnverlängerung bei.
Forschungsziel sei ein bürgernahes Flugzeug, das so leise sein soll,
dass es noch näher am Bürger und auf kürzestem Raum stadtnah starten und
landen kann.
- Der Förderung des Flughafenausbaus mit öffentlichen Mitteln steht nun
scheinbar nichts mehr im Wege. Gleichzeitig ist aber ein über 200 Jahre
alter Wald in einem Natur- und Vogelschutzgebiet in seinem Bestand
gefährdet.
- Die EU hat aufgrund von Beschwerden über die geplante Waldvernichtung
ein naturschutzfachliches Pilotverfahren zum Ausbau des Braunschweiger
Flughafens eingeleitet. Anlass ist u.a. das Vorkommen des Eremiten -
einer hoch geschützten, prioritären Käferart - im betroffenen Wald.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
wiegelt ab.
- Die Bundeskanzlerin tritt zwar gern als Advokatin des Umweltschutzes
auf. Einen Hilferuf der Braunschweiger Bürgerinitiativen lässt sie
jedoch unbeantwortet. Das gleiche Bild bieten die Vorsitzenden der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Dr. Margot Käßmann (ehemals)
und Dr. h.c. Nikolaus Schneider, sowie der Vorsitzende der
Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, Prof. Dr.
Friedrich Weber, die sich nur ausweichend äußern.
- Die Förderung des Flughafenausbaus mit öffentlichen Mitteln gerät
jedoch durch Tricks und geheime Absprachen der Verantwortlichen ins
Zwielicht. Erwartete Fördermittel der EU bleiben aus und Fördermittel
des Landes Niedersachsen fließen nur spärlich.
- Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (Vorsitzender Dr. Gert
Hoffmann, stv. Vorsitzender Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber)
hackt trotz aller Einwendungen und Proteste im Auftrag der
Flughafengesellschaft einen Teil ihres eigenen Waldes für den
Flughafenausbau ab. Ein hoch
geschütztes
Waldgebiet auf kirchennahem Grund wird durch 41.132 Rodungen
und zusätzlich durch noch einmal 2.000 lebensbedrohliche Baumkürzungen
ruiniert.
- Der Umsetzung der Umwelt- und Naturschutzauflagen, festgelegt im
Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau und im Beschluss des
Nds. Oberverwaltungsgerichts, kommen die zuständigen Behörden zumeist
mangelhaft, teils gar nicht nach.
- Aufgrund des Verdachts von Straftaten werden mehrere Strafanzeigen
gegen die Verantwortlichen der Startbahnverlängerung gestellt. Die
weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften haben jedoch in allen Fällen
Ermittlungen eingestellt bzw. gar nicht erst aufgenommen oder auf die
Möglichkeit der Nachbesserung durch die Verantwortlichen verwiesen.
- Mit der Startbahnverlängerung wird eine wichtige Landesstraße
gesperrt. Die Bevölkerung im Norden Braunschweigs gerät dadurch in eine
Hinterhoflage. Ein andauerndes Verkehrschaos im Norden Braunschweigs ist
die Folge. Die Einziehung des betreffenden Straßenabschnitts ist jedoch
rechtswidrig. Dazu stellt die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr am 26.1.2011 fest: "Die
Einziehung
ist
abhängig von der Bedingung des Baus der Ostumfahrung. Eine solche ist
aus rechtlichen Gründen jedoch nicht zulässig."
- Die Bevölkerung sowie Betriebe, Rettung und Polizei werden durch die
Sperrung der Landesstraße auf Dauer zu kostspieligen und zeitraubenden
Umwegfahrten gezwungen. Die Sicherheit der Bevölkerung wird durch das
Verkehrschaos nachhaltig beeinträchtigt.
- Den Nutzen der Startbahnverlängerung hat die Volkswagen AG, den
Schaden und die damit verbundenen Kosten tragen die Bürgerinnen und
Bürger.
Zuletzt überarbeitet: 08.07.2012