Bürgerinitiativen Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg gegen die Verlängerung der Startbahn
des Flughafens
in
Kooperation
mit BIBS-Fraktion und Braunschweig-Online
Eremitenfund
Von
dem beabsichtigten Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg ist das
Naturschutzgebiet "Querumer Forst" betroffen. In diesem Gebiet
werden von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH als
Vorhabensträgerin im Auftrag der Struktur-Förderung
Braunschweig GmbH - einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Stadt
Braunschweig - Rodungen vorgenommen.
Untersuchungen
von Naturschützern vor Ort haben Hinweise auf das Vorkommen von
Osmoderma eremita, Elateridae
und weiterer Holzkäferarten ergeben.
Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig wurde hiervon
am 17.5.2010 in
Kenntnis gesetzt. Ein von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
in Auftrag gegebenes Gutachten
bestätigt den Fund des als prioritäre Tierart von der
Europäischen Kommission hoch geschützten Eremiten (osmoderma
eremita).
Laut Planfeststellungsbeschluss
gibt es für die Schädigung und Tötung des Eremiten keine
Ausnahmegenehmigung.
Gemäß Anhang II „Tier- und Pflanzenarten von
gemeinschaftlichem
Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen
werden
müssen“ der Richtlinie
2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006 ist osmoderma eremita
eine prioritäre
Art, die einem besonderen Schutz unterliegt.
Reaktionen der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH und der
Stadt Braunschweig:
"Der Planfeststellungsbeschluss
beinhaltet die naturschutzrechtliche Befreiung zur Tötung und
sonstigen Schädigung von geschützten Tieren" (Schreiben
der Stadt Braunschweig vom 14. Mai 2010).
"Laut dem Planfeststellungsbeschluss
haben baubedingte Rodungen von Gehölzen außerhalb der
Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar zu
erfolgen ... Mit Schreiben vom 10. Februar 2010 hat die
Niedersächsische Behörde für Straßenbau und
Verkehr, das ist die entsprechende Planfeststellungsbehörde,
klargestellt, dass der Begriff der Rodung hier im, und ich zitiere:
„im nicht-forstfachlichen Sinne lediglich als das Fällen der
vorhandenen Bäume“ – Zitat Ende – zu verstehen
ist, und nicht das Entfernen der Wurzelstrünke umfasst." (Stadt
Braunschweig in der Ratssitzung
vom 11. Mai 2010).
"Es
handelte sich bisher noch nicht um Baumaßnahmen, sondern um
vorbereitende Maßnahmen, also keine Baumaßnahmen im Sinne
der Niedersächsischen Bauordnung."(Stadt Braunschweig in der Ratssitzung
vom 11. Mai 2010).
CDU
und SPD vereiteln Einschreiten gegen die Rodungen.
Nachstehend einige Bilder von dem Eremitenfund am 17. Mai
2010: