Stadt Braunschweig

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Der Oberbürgermeister FB Finanzen

20.12

Drucksache

9835/05

Datum

2. Juni 2005


Vorlage

Beratungsfolge

Sitzung

Beschluß

Tag

Ö

N

ange-

nommen

abge-

lehnt

geän-

dert

pas-

siert

Finanzausschuss Verwaltungsausschuss

16. Juni 2005

28. Juni 2005

X


X





Rat

5. Juli 2005

X







Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen


20.11

Beteiligung des Referates 0140


Ja X Nein

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats


Ja X Nein

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR


Ja X Nein


Überschrift, Beschlußvorschlag


Forschungsflughafen Braunschweig - Finanzierungsvereinbarung zum Ausbau des Flughafens


"1. Der Vereinbarung zur Finanzierung des Ausbaus des Forschungsflughafens Braunschweig zu den in der Begründung genannten Eckpunkten wird zugestimmt.


  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, 5,768 % der von der Stadt Braunschweig gehaltenen Gesellschaftsanteile der Stadt Wolfsburg für einen symbolischen Preis anzubieten.


  2. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft Braunschweig mbH wird angewiesen, die Änderung des Gesellschaftsvertrages in

    §§ 1 (Firma der Gesellschaft) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu beschließen.


  3. Der zum Abschluss der Finanzierungsvereinbarung erforderlichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß §§ 89 und 91 Abs. 5 NGO in Höhe von 3.369.600 bei der Haushaltsstelle 82100.985000-0103 - Investitionszuschüsse an komm. Sonderr./Flugh.GmbH - wird unter Inanspruchnahme der in der Begründung aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt."


Sachverhalt, Begründung, finanzielle Auswirkung: siehe nächste Seite

Begründung:


An der Flughafengesellschaft Braunschweig mbH (Stammkapital gesamt: 608.400 ) halten


- die Stadt Braunschweig zurzeit

48,406 %,

- das Land Niedersachsen

17,748 %,

- die Volkswagen AG

17,748 %,

- die Stadt Wolfsburg

12,016 % sowie


- der Landkreis Gifhorn 2,005 % und

- der Landkreis Helmstedt 2,005 %.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Verkehrsflughafens Braunschweig. Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2002 in einem

Grundsatzbeschluß der Verlängerung der Start- und Landebahn zur Erweiterung des Flughafens

zugestimmt (auf die Drucksache 7179/02 wird verwiesen). Unter Punkt 2 des damaligen Beschlusses wurde Folgendes festgelegt:


"Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist noch auszuhandeln. Nach Abschluß dieser Verhandlung wird eine separate Entscheidung erfolgen."


In Verhandlungen mit der Volkswagen AG, dem Land Niedersachsen sowie der Stadt Wolfsburg ist es nun gelungen, eine Vereinbarung zur Finanzierung des Vorhabens "Ausbau der Start- und Landebahn einschließlich der Ostumfahrung des Flughafengeländes" in Aussicht zu nehmen, wobei zeitgleich auch die erforderlichen Entscheidungslagen bei den anderen Verhandlungspartnern herbeigeführt werden sollen (z.B. die Entscheidung durch den Rat der Stadt Wolfsburg am 6. Juli 2005).


  1. Ziel der Vereinbarung ist die Sicherung der Restfinanzierung des o. g. Vorhabens durch die vier genannten Gesellschafter der Flughafengesellschaft Braunschweig mbH (die Landkreise Gifhorn und Helmstedt beteiligen sich nicht an der Maßnahme).


    Eckpunkte der Finanzierungsvereinbarung sind folgende:


    - Für die Verlängerung der Start- und Landebahn auf 2.300 m einschl. der östlichen Umfahrung des Flughafengeländes wird mit Gesamtkosten in Höhe von 34,813 Mio. netto kalkuliert. Hiervon werden 9,960 Mio. durch Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Ziel-II-Programm finanziert. Bezüglich der restlichen 24,853 Mio. haben die Beteiligten folgende Verteilung vorgesehen:


    Stadt Braunschweig

    9.939.000

    Land Niedesachsen

    4.604.000

    Stadt Wolfsburg

    5.125.000

    Volkswagen AG

    5.185.000 .


    Daneben besteht Einvernehmen, daß die Stadt Wolfsburg einen Teilfinanzierungsbetrag von bis zu 1,0 Mio. in Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb der Stadtgrenzen Wolfsburgs auf die Gesamtsumme von 5.125.000 in Anrechnung bringen kann, sofern diese Maßnahmen zugunsten des Projektes anrechenbar sind.


  2. Während der Verhandlungen über die Finanzierungsvereinbarung hat sich seitens der Stadt Wolfsburg die Überlegung ergeben, ihren Gesellschafteranteil auf die Anteilshöhe des Landes Niedersachsen und der Volkswagen AG (jeweils 17,784 %) zu erhöhen. Die Meinungsbildung innerhalb der Stadt Wolfsburg ist hierzu aber noch nicht abgeschlossen. Die Stadt Braunschweig hat hierzu - vorbehaltlich der erforderlichen Gremienbeschlüsse - ihre generelle Bereitschaft erklärt, ggf. einen Gesellschaftsanteil von 5,768 % der von der Stadt Braunschweig gehaltenen Gesellschaftsanteile an die Stadt Wolfsburg für einen symbolischen Preis von 1,00 zu veräußern. Hierfür wäre eine gesonderte Vereinbarung zwischen der Stadt Braunschweig und der Stadt Wolfsburg erforderlich.


    Da die Flughafengesellschaft Braunschweig mbH Verluste erwirtschaftet, die anteilig von den Gesellschaftern auszugleichen sind, würde sich im Falle einer Teilveräußerung von Gesellschaftsanteilen für die Stadt Braunschweig der Verlustausgleich zukünftig verringern und für die Stadt Wolfsburg erhöhen. Die Gesellschaftsanteile können daher nur für einen symbolischen Preis (1,00 ) veräußert werden.


  3. Wie oben schon erwähnt, wird in der Finanzierungsvereinbarung beschlossen, den Flughafen umzubenennen in "Verkehrsflughafen Braunschweig - Wolfsburg" und dementsprechend die Firma der Gesellschaft umzubenennen in "Flughafen Braunschweig - Wolfsburg GmbH". Da Firma und Sitz und der Gegenstand des Unternehmens zwingend im Gesellschaftsvertrag zu nennen sind, ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich:


    Bisherige Fassung

    Neufassung

    § 1

    Firma und Sitz

    § 1

    Firma und Sitz

    § 2

    Gegenstand des Unternehmens


    § 2

    Gegenstand des Unternehmens

    1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Flughafengesellschaft Braunschweig mit beschränkter Haftung.

    2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Braunschweig.

    1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Flughafengesellschaft Braunschweig-Wolfsburg mit beschränkter Haftung.

    2. unverändert

    1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Verkehrsflughafens Braunschweig.

    2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich erscheinen.

    1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg.

    2. unverändert

  4. Nach der abzuschließenden Finanzierungsvereinbarung entfällt auf die Stadt Braunschweig ein Anteil von 9.939.000. Die hierzu erforderlichen Finanzierungsraten bis 2008 werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2006 sowie bei Erstellung des Investitionsprogramms 2005 – 2009 entsprechend angeglichen.


In den Haushalten der Stadt Braunschweig sind bei Haushaltsstelle 82100.985000-0103 seit 2002 1.069.400,00 schon zur Verfügung gestellt worden, diese Mittel gehen ein in die Finanzierungsvereinbarung. Hiervon wurden bisher 298.083,36 auf Anforderung der Flughafengesellschaft Braunschweig mbH für das Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren der Gesellschaft bereitgestellt (in der Vergangenheit wurden die benötigten Zuschußmittel anteilig des jeweiligen Beteiligungsverhältnisses der Gesellschafter geleistet „bis zu einer endgültigen Aufteilung der Gesamtkosten der Ausbaumaßnahme“), somit stehen einschließlich der Haushaltsausgabereste 771.316,64 zur Verfügung.


Daneben sind im Haushalt 2005 auf obiger Haushaltsstelle schon 5.500.000,00 als Verpflichtungsermächtigung ausgewiesen.


Bei einem Finanzierungsanteil der Stadt Braunschweig in Höhe von 9.939.000 ist abzüglich der schon zur Verfügung stehenden Mittel von 1.069.400 und der dargestellten Verpflichtungsermächtigung von 5.500.000 eine weitere Verpflichtungsermächtigung für die Folgejahre in Höhe von 3.369.600 erforderlich. Diese ist überplanmäßig bereitzustellen.


Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist wie folgt vorgesehen:


Haushaltsstelle

Bezeichnung der Maßnahme

Reduzierte VE ( )

21600.940000-0167

Schulsporthalle Stöckheim/ Neubau GP

69.600

21700.940000-0105

Schulzentrum Heidberg/Ganz-

tagsregelschule/Sanierung Pr2

300.000

4000.940000-0110

Naumburgstraße 25/27/ Umbauten FB 50 GP

1.000.000

63000.940000-0495

ECE-Einkaufszentrum Schloß-

park GP

2.000.000


Gesamt:

3.369.600


Bei dieser Finanzierung handelt es sich nicht um die Kürzung von Ausgaben, sondern um die Nichtinanspruchnahme anderer Verpflichtungsermächtigungen, damit die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen gemäß Haushaltssatzung 2005 nicht überschritten wird.

Im Haushaltsvollzug werden die im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in der Regel nur im Umfang von rd. 30 % in Anspruch genommen. Die hier zur Finanzierung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung eingesetzten Maßnahmen werden in ihrer Ausführung nicht beeinträchtigt.


I.V.


gez.


Dr. Kuhlmann

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