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Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt

Laut Aussage des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt vom 29. Januar 2010 hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit der Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg

nichts zu tun
 
Dies sei ausschließlich eine Angelegenheit der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH. Dokumente belegen jedoch, dass sich das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt seit etwa 10 Jahren für eine Verlängerung der Start- und Landebahn des Braunschweiger Flughafens eingesetzt hat.

15.08.2001: In einem Schreiben des Vorstands des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt vom 15.8.2001 an die Flughafengesellschaft Braunschweig mbH betont Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt: "Nach allem halten wir einen Ausbau der Start- und Landebahn am Forschungsflughafen auf eine Länge von 2600 m für dringend geboten. Ihre diesbezüglichen Aktivitäten unterstützen wir deshalb mit Nachdruck und stehen Ihnen bei Bedarf auch gerne persönlich zur Verfügung."

18.03.2005: In einem Schreiben des Vorstands des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt vom 18.3.2005 an die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH betont das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt: "Grundsätzlich hatte der Luftfahrt-Vorstand des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt in einem früheren Schreiben an Sie sowie in weiteren Stellungnahmen und persönlichen Gesprächen mit Herrn OB  Dr. Hoffmann und Herrn MP Wulff bereits die Wichtigkeit eines ausgebauten Flughafens für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt hervorgehoben, die nach wie vor Gültigkeit besitzen."

März 2005: Ausarbeitung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt "Bedeutung des Forschungsflughafens mit einer Mindeststartbahnlänge von 2300 m für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit Schwerpunkt Flugsystemtechnik" vom März 2005. Enthalten im Anhang des Gutachtens "Ausbau des Forschungsflughafens Braunschweig - Luftverkehrsprognose für den Antrag auf Planfeststellung bis zum Jahr 2020".

17.12.2007: In einem Schreiben des Vorstands des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt vom 17.12.2007 an den Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig betont das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt: "Der Ausbau des Forschungsflughafens ist für unsere zukünftigen Arbeiten von großer Bedeutung."

Weitere Ausführungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt im Planfeststellungsverfahren:
Hinsichtlich der erheblichen Eingriffe in ein Vogelschutz- und Natura-2000-Gebiet irritiert, dass das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt im November 2000 als umweltfreundliches Unternehmen nach dem "Ökostandard" ISO 14001 zertifiziert wurde. Die Forschungs- und Unternehmensbilanz 2002/2003 des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt verweist auf Seite 46 dazu insbesondere auf die "Selbstverpflichtung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, negative Auswirkungen seiner Aktivitäten auf die Umwelt stetig zu minimieren." Einleitend heißt es: "Umweltschutz ist seit Jahren wesentlicher Bestandteil der Arbeiten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt."

Eine der Aktivitäten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt sind Flugversuche, die seit Jahrzehnten am Braunschweiger Flughafen durchgeführt werden. In der juristischen Auseinandersetzung um den Planfeststellungsbeschluss wurden die Forschungsflüge jedoch weitgehend auf das Thema "Hochauftriebsforschung" reduziert. Diese Forschung erfordere ein möglichst hohes Startgewicht des Versuchsflugzeugs und damit eine längere Startbahn, um entsprechende Auftriebsuntersuchungen durchführen zu können. Tatsache ist jedoch, dass der Auftrieb eines Flugzeugs keine Funktion der Flugzeugmasse ist. Ein entsprechender Beweisantrag wurde durch das Nds. Oberverwaltungsgericht jedoch abgelehnt.

Zuletzt inhaltlich überarbeitet: 13.06.2012

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