Deutsches
Zentrum für Luft- und Raumfahrt
Laut Aussage des Deutschen Zentrums für
Luft- und Raumfahrt vom 29. Januar 2010 hat das Deutsche Zentrum für Luft-
und Raumfahrt mit der Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens
Braunschweig-Wolfsburg
nichts zu tun
Dies sei ausschließlich eine Angelegenheit der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH. Dokumente belegen jedoch, dass sich das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt seit etwa 10 Jahren für eine
Verlängerung der Start- und Landebahn des Braunschweiger Flughafens
eingesetzt hat.
15.08.2001: In einem Schreiben des Vorstands des
Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt vom 15.8.2001 an die
Flughafengesellschaft Braunschweig mbH betont Deutsche Zentrum für Luft-
und Raumfahrt: "Nach allem halten wir einen Ausbau der Start- und
Landebahn am Forschungsflughafen auf eine Länge von 2600 m für dringend
geboten. Ihre diesbezüglichen Aktivitäten unterstützen wir deshalb mit
Nachdruck und stehen Ihnen bei Bedarf auch gerne persönlich zur
Verfügung."
18.03.2005: In
einem Schreiben des Vorstands des Deutschen Zentrums für Luft-
und Raumfahrt vom 18.3.2005 an die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
GmbH betont das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt:
"Grundsätzlich hatte der Luftfahrt-Vorstand des Deutschen Zentrums für
Luft- und Raumfahrt in einem früheren Schreiben an Sie sowie in
weiteren Stellungnahmen und persönlichen Gesprächen mit Herrn OB
Dr. Hoffmann und Herrn MP Wulff bereits die Wichtigkeit eines
ausgebauten Flughafens für das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt hervorgehoben, die nach wie vor Gültigkeit besitzen."
März 2005: Ausarbeitung des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt "Bedeutung des Forschungsflughafens mit einer
Mindeststartbahnlänge von 2300 m für das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt mit Schwerpunkt Flugsystemtechnik" vom März 2005. Enthalten im
Anhang des Gutachtens
"Ausbau des Forschungsflughafens Braunschweig - Luftverkehrsprognose für
den Antrag auf Planfeststellung bis zum Jahr 2020".
17.12.2007: In einem Schreiben des Vorstands des Deutschen Zentrums
für Luft- und Raumfahrt vom 17.12.2007 an den Oberbürgermeister der Stadt
Braunschweig betont das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt: "Der
Ausbau des Forschungsflughafens ist für unsere zukünftigen Arbeiten von
großer Bedeutung."
Weitere Ausführungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt im
Planfeststellungsverfahren:
- Zudem wird es für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt
essentiell sein, für das Nachfolgemodell der Transall entsprechende
Voraussetzungen in Form einer 2.300 m langen Startbahn bieten zu können,
da sonst kein entsprechender Flugbetrieb möglich sein wird.
- Für die Wirbelschleppenvermessungen großer Flugzeuge ist eine längere
Landebahn erforderlich. Eine Bahnlänge von 2.300 m wird für diese
Forschungen als das gerade noch vertretbare Minimum angesehen.
- Wenn das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt eine Bahnlänge von
2.300 m als das absolute Minimum für die künftigen Forschungsaktivitäten
und damit die langfristige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in
der Hochtechnologie in Deutschland ansieht, dann deckt diese Länge
gleichermaßen den Bedarf der Technischen Universität ab.
- Konfigurationsänderungen werden aus Zulassungsgründen zu erhöhten
Forderungen an die Start- und Landebahnlänge führen, 2.300 m werden vom
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt als das absolute Minimum
angesehen.
- Infolge der Einbindung verschiedener Institute des Deutschen
Zentrums für Luft- und Raumfahrt in das europäische Programm A 400-M
(Nachfolgemodell der Transall) ist es für das Deutsche Zentrum für Luft-
und Raumfahrt essentiell, künftig vor Ort entsprechende Randbedingungen
in Form einer 2.300 m langen Startbahn bieten zu können.
- Es wird für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt essentiell
wichtig sein, hier entsprechende Randbedingungen in Form einer 2.300
Meter langen Startbahn bieten zu können, da sonst kein entsprechender
Flugbetrieb möglich sein wird.
Hinsichtlich der erheblichen
Eingriffe in ein Vogelschutz- und Natura-2000-Gebiet irritiert, dass das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt im November 2000 als
umweltfreundliches Unternehmen nach dem "Ökostandard" ISO 14001 zertifiziert
wurde. Die Forschungs-
und
Unternehmensbilanz 2002/2003 des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt verweist auf Seite 46 dazu insbesondere auf die
"Selbstverpflichtung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt,
negative Auswirkungen seiner Aktivitäten auf die Umwelt stetig zu
minimieren." Einleitend heißt es: "Umweltschutz ist seit Jahren wesentlicher
Bestandteil der Arbeiten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt."
Eine der Aktivitäten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt sind
Flugversuche, die seit Jahrzehnten am Braunschweiger Flughafen durchgeführt
werden. In der juristischen Auseinandersetzung um den
Planfeststellungsbeschluss wurden die Forschungsflüge jedoch weitgehend auf
das Thema "Hochauftriebsforschung" reduziert. Diese Forschung erfordere ein
möglichst hohes Startgewicht des Versuchsflugzeugs und damit eine längere
Startbahn, um entsprechende Auftriebsuntersuchungen durchführen zu können.
Tatsache ist jedoch, dass der Auftrieb eines Flugzeugs keine Funktion der
Flugzeugmasse ist. Ein entsprechender Beweisantrag wurde durch das Nds.
Oberverwaltungsgericht jedoch abgelehnt.
Zuletzt inhaltlich überarbeitet: 13.06.2012