Airbus A320 fliegt
Vollkreismanöver über Braunschweig
Flug LLX5132 des Reiseunternehmens "Der Schmidt" am 17.05.2017 von
Olbia/Sardinien nach Braunschweig beinhaltete vor der Landung ein
ungewöhnliches Vollkreismanöver über Braunschweig, bevor das Luftfahrzeug um
14:21:39 Uhr Ortszeit auf der Landebahn 08 des Flughafens
Braunschweig-Wolfsburg aufsetzte. Bei dem Luftfahrzeug handelte es sich um
einen Airbus A320 mit der Zulassung D-ABDB des litauischen Charterfliegers
Small Planet Airlines, der in Berlin ein Tochterunternehmen unterhält.
Anflugroute des Flugs LLX5132 am 17.05.2017 beim Landeanflug 08 auf den
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (Quelle: DFLD, Google)
Vollkreismanöver des Flugs LLX5132 am 17.05.2017 unmittelbar vor der
Landung 08 auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (Quelle: DFLD, Google)
Dieses Vollkreismanöver während des Landeanflugs kurz vor der Landung auf
dem Flughafen Braunschweig-Wolfsburg entspricht nicht dem üblichen
Anflugverfahren. Die nachfolgenden Bilder zeigen übliche Anflugverfahren 08
mit gekennzeichnetem Endanflugbereich und zum Vergleich den Anflug des Flugs
LLX5132.
Anflugroute des Flugs PWF541 am 17.05.2017 mit Landeanflug 08 auf den
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (Quelle: DFLD, Google)
Anflugroute des Flugs WGT51A am 17.05.2017 mit Landeanflug 08 auf den
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (Quelle: DFLD, Google)
Anflugroute des Flugs LLX5132 am 17.05.2017 mit Landeanflug 08 auf den
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (Quelle: DFLD, Google)
Am 17.05.2017 veröffentlichte die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH die
folgende Pressemitteilung:
Presseinformation
Für Landung zu hoch
Am heutigen Mittwoch um ca. 14:15 Uhr befand sich ein Airbus A 320 aus
Richtung Westen kommend im Endanflug auf den Flughafen
Braunschweig?Wolfsburg, war aber für eine Landung noch zu hoch. Der Pilot
bat daher den Tower um die Erlaubnis für ein so genanntes (fliegerisch
regelkonformes) Vollkreismanöver, um auf die für die Landung
erforderliche Höhe sinken zu können. Dies wurde ihm von der
Flugverkehrskontrolle in Braunschweig nach Abstimmung mit der
Anflugkontrolle Bremen genehmigt. Nach diesem Vollkreis, der teilweise
südwestlich des Hafens über die Bereiche der Nordstadt sowie von
Veltenhof, Watenbüttel und Völkenrode führte, konnte das Luftfahrzeug in
vorgeschriebener Höhe den Landeanflug fortsetzen. Ein alternativ möglicher
Abbruch der Landung hätte den Flug um ca. 10 Minuten mit Landeabbruch,
entsprechenden Lärm? und Schadstoffemissionen
in der gesamten Umgebung und einem erneuten Landeanflug verlängert.
Die Braunschweiger Zeitung berichtete am 18.05.2017 unter dem Titel "Airbus
muss vor Landung in Waggum ein Vollkreismanöver fliegen" über den Vorgang
und meinte:
"Für eine Landung noch zu hoch steuerte ein
Airbus A320 am Mittwoch gegen 14.15 Uhr im Endanflug den Flughafen
Waggum an. Der Pilot bat daher den Tower um die Erlaubnis für ein
sogenanntes Vollkreismanöver, um auf die für die Landung erforderliche
Höhe sinken zu können."
Das an diesem Tage vom Deutschen Fluglärmdienst (DFLD) aufgezeichnete
Höhenprofil des Fluges LLX5132 zeigt allerdings, dass das betreffende
Luftfahrzeug an einer Position 20 km (12 nm) vor dem Aufsetzpunkt die
erwartete Sollhöhe von 4.000 ft zu Beginn des Sinkflugs eingenommen hatte.
Die im weiteren Verlauf des Landeanflugs geforderte Flughöhe wurde dann
allerdings zum Teil erheblich unterschritten.
Höhen-
und Geschwindigkeitsprofil des Flugs LLX5132 am 17.05.2017 beim
Landeanflug 08 auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (Quelle: DFLD)
In den Standardised
European Rules of the Air (SERA) wird die Mindestflughöhe bei Flügen
der zivilen Luftfahrt wie folgt festgelegt:
SERA.5005f:
Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen
Behörde genehmigt wurde, darf ein Flug nach Sichtflugregeln nicht
durchgeführt werden
1. über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen
im Freien in einer Höhe von weniger als 300 m 1 000 ft) über dem höchsten
Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um das Luftfahrzeug;
2. in anderen als in Nummer 1 genannten Fällen in einer Höhe von weniger als
150 m (500 ft) über dem Boden oder Wasser oder 150 m (500 ft) über dem
höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 150 m (500 ft) um das
Luftfahrzeug.
SERA.5015b:
Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen
Behörde besonders genehmigt wurde, muss ein Flug nach Instrumentenflugregeln
in einer Flughöhe durchgeführt werden, die nicht unterhalb der von dem
Staat, dessen Hoheitsgebiet überflogen wird, festgelegten Mindestflughöhe
liegt, oder, wenn keine solche Mindestflughöhe festgelegt wurde,
1. über hohem Gelände oder in gebirgigen Gebieten in einer Flughöhe von
mindestens 600 m (2 000 ft) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von
8 km vom angenommenen Standort des Luftfahrzeugs;
2. in anderen als in Ziffer 1 genannten Gebieten in einer Flughöhe von
mindestens 300 m (1 000 ft) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von
8 km vom angenommenen Standort des Luftfahrzeugs.
Das aufgezeichnete Höhenprofil des Fluges LLX5132 zeigt, dass bei dem
Vollkreismanöver über Braunschweig die Mindestflughöhe über bewohntem Gebiet
in jedem Falle (Flug nach Sichtflugregeln oder Flug nach
Instrumentenflugregeln) von 1.000ft erheblich unterschritten wurde. So
betrug beispielsweise die Flughöhe im südlichsten Teil des Vollkreismanövers
über Braunschweig nach den Aufzeichnungen des DFLD nur 650 ft.
Verdacht
Aufgrund der vorstehenden Aufzeichnungen des Deutschen Fluglärmdiensts
(DFLD) besteht der Verdacht, dass der Anflug des Flugs LLX5132 der Small
Planet Airlines auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg am 17.05.2017 in
der Zeit von 14:18 - 14:22 Uhr Ortszeit hinsichtlich der erforderlichen
Mindestflughöhe möglicherweise nicht den Standardised European Rules of the
Air (SERA) entsprach.
Aufgrund der vorstehenden Aufzeichnungen des Deutschen Fluglärmdiensts
(DFLD) besteht der Verdacht, dass beim Anflug des Flugs LLX5132 der Small
Planet Airlines auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg am 17.05.2017 in
der Zeit von 14:18 - 14:22 Uhr Ortszeit die laut Durchführungsverordnung zur
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVODV) Braunschweig-Wolfsburg festgelegten
Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen
Braunschweig-Wolfsburg möglicherweise nicht eingehalten worden sind.
Selbstdarstellung der Small Planet Airlines
Seit Mai 2016 fliegen wir unter vom Luftfahrt-Bundesamt erteilter
Betriebszulassung nach deutschen technischen und luftsicherheitsrechtlichen
Anforderungen. Im Auftrag renommierter europäischer Reiseveranstalter wie
beispielsweise TUI und Thomas Cook/Neckermann bringen wir Sie zu den
beliebtesten Ferienzielen in Spanien, Griechenland, der Türkei und
Nordafrika. Dafür setzen wir ab Deutschland mit Beginn des Sommerflugplans
zwei moderne Flugzeuge vom Typ Airbus A320 ein. Um unsere Passagiere künftig
von noch mehr Orten zu Ihrer Urlaubsdestination fliegen zu können, planen
wir in den kommenden zwei bis drei Jahren unsere deutsche Flotte zügig auf
8-10 Maschinen zu vergrößern.
Die deutsche Small Planet Airlines ist Teil der baltischen Small Planet
Group mit Hauptsitz in Vilnius, Litauen. Die Airline Gruppe fliegt von
diversen Orten in Europa wie bsp. aus Litauen, Polen, England, Frankreich,
Italien und Deutschland mit insgesamt 21 modernen Flugzeugen, darunter 17
vom Typ Airbus A320 mit 180 Sitzplätzen sowie 4 vom Typ Airbus A321 mit 220
Sitzplätzen.
Ralf Beyer
14.06.2017