Flug LLX5132 des Reiseunternehmens "Der Schmidt" am 17.05.2017 von
      Olbia/Sardinien nach Braunschweig beinhaltete vor der Landung ein
      ungewöhnliches Vollkreismanöver über Braunschweig, bevor das Luftfahrzeug
      um 14:21:39 Uhr Ortszeit auf der Landebahn 08 des Flughafens
      Braunschweig-Wolfsburg aufsetzte. Bei dem Luftfahrzeug handelte es sich um
      einen Airbus A320 mit der Zulassung D-ABDB des litauischen Charterfliegers
      Small Planet Airlines, der in Berlin ein Tochterunternehmen unterhält.
    


 
 

Die Braunschweiger Zeitung berichtete am 18.05.2017 unter dem Titel "Airbus muss vor Landung in Waggum ein Vollkreismanöver fliegen" über den Vorgang und meinte:
Höhen- und Geschwindigkeitsprofil des Flugs
        LLX5132 am 17.05.2017 beim
        Landeanflug 08 auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
        (Quelle: DFLD)
        In den Standardised
          European Rules of the Air (SERA) wird die Mindestflughöhe bei
        Flügen der zivilen Luftfahrt wie folgt festgelegt:
        
        SERA.5005f:
        Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der
        zuständigen Behörde genehmigt wurde, darf ein Flug nach Sichtflugregeln
        nicht durchgeführt werden
        
        1. über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und
        Menschenansammlungen im Freien in einer Höhe von weniger als 300 m 1 000
        ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um
        das Luftfahrzeug;
        
        2. in anderen als in Nummer 1 genannten Fällen in einer Höhe von weniger
        als 150 m (500 ft) über dem Boden oder Wasser oder 150 m (500 ft) über
        dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 150 m (500 ft) um
        das Luftfahrzeug.
        
        SERA.5015b:
        Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der
        zuständigen Behörde besonders genehmigt wurde, muss ein Flug nach
        Instrumentenflugregeln in einer Flughöhe durchgeführt werden, die nicht
        unterhalb der von dem Staat, dessen Hoheitsgebiet überflogen wird,
        festgelegten Mindestflughöhe liegt, oder, wenn keine solche
        Mindestflughöhe festgelegt wurde,
        
        1. über hohem Gelände oder in gebirgigen Gebieten in einer Flughöhe von
        mindestens 600 m (2 000 ft) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis
        von 8 km vom angenommenen Standort des Luftfahrzeugs;
        
        2. in anderen als in Ziffer 1 genannten Gebieten in einer Flughöhe von
        mindestens 300 m (1 000 ft) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis
        von 8 km vom angenommenen Standort des Luftfahrzeugs.
        
        Das aufgezeichnete Höhenprofil des Fluges LLX5132 zeigt, dass bei dem
        Vollkreismanöver über Braunschweig die Mindestflughöhe über bewohntem
        Gebiet in jedem Falle (Flug nach Sichtflugregeln oder Flug nach
        Instrumentenflugregeln) von 1.000ft  erheblich unterschritten
        wurde. So betrug beispielsweise die Flughöhe im südlichsten Teil des
        Vollkreismanövers über Braunschweig nach den Aufzeichnungen des DFLD nur
        650 ft.
        
        Verdacht 
        Aufgrund der vorstehenden Aufzeichnungen des Deutschen Fluglärmdiensts
        (DFLD) besteht der Verdacht, dass der Anflug des Flugs LLX5132 der Small
        Planet Airlines auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg am 17.05.2017
        in der Zeit von 14:18 - 14:22 Uhr Ortszeit hinsichtlich der
        erforderlichen Mindestflughöhe möglicherweise nicht den Standardised
        European Rules of the Air (SERA) entsprach.
        
        Aufgrund der vorstehenden Aufzeichnungen des Deutschen Fluglärmdiensts
        (DFLD) besteht der Verdacht, dass beim Anflug des Flugs LLX5132 der
        Small Planet Airlines auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg am
        17.05.2017 in der Zeit von 14:18 - 14:22 Uhr Ortszeit die laut
        Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (LuftVODV)
        Braunschweig-Wolfsburg festgelegten Flugverfahren für Flüge nach
        Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg
        möglicherweise nicht eingehalten worden sind. 
        
        Selbstdarstellung der Small Planet Airlines
        Seit Mai 2016 fliegen wir unter vom Luftfahrt-Bundesamt erteilter
        Betriebszulassung nach deutschen technischen und
        luftsicherheitsrechtlichen Anforderungen. Im Auftrag renommierter
        europäischer Reiseveranstalter wie beispielsweise TUI und Thomas
        Cook/Neckermann bringen wir Sie zu den beliebtesten Ferienzielen in
        Spanien, Griechenland, der Türkei und Nordafrika. Dafür setzen wir ab
        Deutschland mit Beginn des Sommerflugplans zwei moderne Flugzeuge vom
        Typ Airbus A320 ein. Um unsere Passagiere künftig von noch mehr Orten zu
        Ihrer Urlaubsdestination fliegen zu können, planen wir in den kommenden
        zwei bis drei Jahren unsere deutsche Flotte zügig auf 8-10 Maschinen zu
        vergrößern.
        
        Die deutsche Small Planet Airlines ist Teil der baltischen Small Planet
        Group mit Hauptsitz in Vilnius, Litauen. Die Airline Gruppe fliegt von
        diversen Orten in Europa wie bsp. aus Litauen, Polen, England,
        Frankreich, Italien und Deutschland mit insgesamt 21 modernen
        Flugzeugen, darunter 17 vom Typ Airbus A320 mit 180 Sitzplätzen sowie 4
        vom Typ Airbus A321 mit 220 Sitzplätzen. 
        
        Ralf Beyer
        14.06.2017