Bürgerinitiativen Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg
gegen die Verlängerung der Startbahn
des Flughafens
in
Kooperation
mit BIBS-Fraktion
im Rat der Stadt Braunschweig
Airbus A320 fliegt Vollkreismanöver über
Braunschweig
Flug LLX5132 des Reiseunternehmens "Der Schmidt" am 17.05.2017 von
Olbia/Sardinien nach Braunschweig beinhaltete vor der Landung ein
ungewöhnliches Vollkreismanöver über
Braunschweig, bevor das Luftfahrzeug um 14:21:39 Uhr Ortszeit auf der
Landebahn 08 des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg aufsetzte. Bei dem
Luftfahrzeug
handelte es sich um einen Airbus A320 mit der Zulassung D-ABDB des
litauischen Charterfliegers Small Planet Airlines, der in Berlin ein
Tochterunternehmen unterhält.
Anflugroute
des Flugs
LLX5132 am 17.05.2017 beim Landeanflug 08 auf den Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg
(Quelle: DFLD, Google)
Vollkreismanöver
des Flugs
LLX5132 am 17.05.2017 unmittelbar vor der Landung 08 auf den Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg (Quelle: DFLD, Google)
Dieses Vollkreismanöver während des Landeanflugs kurz vor der
Landung
auf dem Flughafen Braunschweig-Wolfsburg entspricht nicht dem üblichen
Anflugverfahren. Die nachfolgenden Bilder zeigen übliche
Anflugverfahren 08 mit
gekennzeichnetem Endanflugbereich und zum Vergleich den Anflug des
Flugs LLX5132.
Anflugroute
des Flugs PWF541
am 17.05.2017 mit Landeanflug 08 auf den Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg
(Quelle: DFLD, Google)
Anflugroute
des Flugs WGT51A
am 17.05.2017 mit Landeanflug 08 auf den Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg
(Quelle: DFLD, Google)
Anflugroute
des Flugs
LLX5132 am 17.05.2017 mit Landeanflug 08 auf den Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg
(Quelle: DFLD, Google)
Am
17.05.2017 veröffentlichte die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
die
folgende Pressemitteilung:
Presseinformation
Für
Landung zu hoch
Am
heutigen Mittwoch um ca. 14:15 Uhr befand sich ein Airbus A 320 aus
Richtung
Westen kommend im Endanflug auf den Flughafen Braunschweig‐Wolfsburg,
war aber für eine Landung noch zu hoch. Der
Pilot bat daher den Tower um die Erlaubnis für ein so genanntes
(fliegerisch
regelkonformes) „Vollkreismanöver“, um auf die für die Landung
erforderliche Höhe
sinken zu können. Dies wurde ihm von der Flugverkehrskontrolle in
Braunschweig nach
Abstimmung mit der Anflugkontrolle Bremen genehmigt. Nach diesem
Vollkreis, der
teilweise südwestlich des Hafens über die Bereiche der Nordstadt sowie
von
Veltenhof, Watenbüttel und Völkenrode führte, konnte das Luftfahrzeug
in
vorgeschriebener Höhe den Landeanflug fortsetzen. Ein alternativ
möglicher
Abbruch der Landung hätte den Flug um ca. 10 Minuten – mit
Landeabbruch,
entsprechenden Lärm‐ und
Schadstoffemissionen
in
der gesamten Umgebung und einem erneuten Landeanflug – verlängert.
Die
Braunschweiger Zeitung berichtete am 18.05.2017 unter dem Titel
"Airbus muss vor Landung in Waggum ein
Vollkreismanöver fliegen" über den Vorgang und meinte:
"Für eine
Landung noch zu hoch steuerte ein Airbus A320 am Mittwoch gegen
14.15 Uhr im Endanflug den Flughafen Waggum an. Der Pilot bat
daher den Tower um die Erlaubnis für ein sogenanntes Vollkreismanöver,
um auf die für die Landung erforderliche Höhe sinken zu können."
Das an diesem Tage vom Deutschen Fluglärmdienst (DFLD) aufgezeichnete
Höhenprofil des Fluges LLX5132 zeigt
allerdings, dass das betreffende Luftfahrzeug an einer Position 20 km
(12 nm) vor dem Aufsetzpunkt die erwartete Sollhöhe
von
4.000 ft zu Beginn des Sinkflugs eingenommen hatte. Die im weiteren
Verlauf des Landeanflugs
geforderte Flughöhe wurde dann allerdings zum Teil
erheblich unterschritten.
Höhen-
und
Geschwindigkeitsprofil des Flugs LLX5132 am 17.05.2017 beim Landeanflug
08 auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (Quelle: DFLD)
In den Standardised
European Rules of the Air (SERA) wird die
Mindestflughöhe bei Flügen der zivilen Luftfahrt wie folgt festgelegt:
SERA.5005f:
Außer wenn
dies für Start und Landung notwendig
ist oder von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, darf ein Flug
nach Sichtflugregeln nicht
durchgeführt werden
1. über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und
Menschenansammlungen im Freien in einer Höhe von weniger als 300 m 1
000 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m
um das Luftfahrzeug;
2. in anderen als in Nummer 1 genannten Fällen in einer Höhe von
weniger als 150 m (500 ft) über dem Boden oder Wasser oder 150 m (500
ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 150 m
(500 ft) um das Luftfahrzeug.
SERA.5015b:
Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der
zuständigen Behörde besonders genehmigt wurde, muss ein Flug nach
Instrumentenflugregeln in einer Flughöhe durchgeführt werden, die nicht unterhalb der von
dem Staat,
dessen Hoheitsgebiet überflogen wird, festgelegten Mindestflughöhe
liegt, oder, wenn keine solche Mindestflughöhe festgelegt wurde,
1. über hohem Gelände oder in gebirgigen Gebieten in einer Flughöhe von
mindestens 600 m (2 000 ft) über dem höchsten Hindernis in einem
Umkreis von 8 km vom angenommenen Standort des Luftfahrzeugs;
2. in anderen als in Ziffer 1 genannten Gebieten in einer Flughöhe von
mindestens 300 m (1 000 ft) über dem höchsten Hindernis in einem
Umkreis von 8 km vom angenommenen Standort des Luftfahrzeugs.
Das aufgezeichnete Höhenprofil des Fluges LLX5132 zeigt, dass bei
dem Vollkreismanöver über Braunschweig die Mindestflughöhe
über bewohntem Gebiet in jedem Falle (Flug nach Sichtflugregeln oder
Flug nach
Instrumentenflugregeln) von 1.000ft
erheblich
unterschritten wurde. So betrug beispielsweise die Flughöhe im
südlichsten Teil des Vollkreismanövers über Braunschweig nach den
Aufzeichnungen des DFLD nur 650 ft.
Verdacht
Aufgrund der vorstehenden Aufzeichnungen des Deutschen Fluglärmdiensts
(DFLD) besteht der Verdacht, dass der Anflug des Flugs LLX5132 der
Small Planet Airlines auf den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg am
17.05.2017 in der Zeit von 14:18 - 14:22 Uhr Ortszeit hinsichtlich der
erforderlichen Mindestflughöhe möglicherweise nicht den Standardised
European Rules of the Air (SERA)
entsprach.
Aufgrund
der vorstehenden Aufzeichnungen des
Deutschen
Fluglärmdiensts (DFLD) besteht der Verdacht, dass beim Anflug des Flugs
LLX5132 der Small Planet Airlines auf den Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg am 17.05.2017 in der Zeit von 14:18 - 14:22 Uhr
Ortszeit die laut Durchführungsverordnung zur
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVODV)
Braunschweig-Wolfsburg festgelegten Flugverfahren für Flüge nach
Sichtflugregeln
zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg
möglicherweise nicht eingehalten worden sind.
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Selbstdarstellung der Small Planet
Airlines
Seit Mai
2016 fliegen wir unter vom Luftfahrt-Bundesamt
erteilter
Betriebszulassung nach deutschen technischen
und
luftsicherheitsrechtlichen Anforderungen. Im Auftrag
renommierter
europäischer Reiseveranstalter wie
beispielsweise
TUI und
Thomas Cook/Neckermann bringen
wir Sie
zu den beliebtesten Ferienzielen in Spanien,
Griechenland,
der Türkei und Nordafrika. Dafür
setzen wir ab Deutschland mit Beginn des
Sommerflugplans
zwei
moderne Flugzeuge vom Typ Airbus A320 ein. Um
unsere Passagiere künftig von noch mehr Orten
zu Ihrer
Urlaubsdestination fliegen zu können, planen wir
in den
kommenden zwei bis drei Jahren unsere deutsche
Flotte
zügig auf 8-10 Maschinen zu vergrößern.
Die deutsche
Small Planet Airlines ist Teil der baltischen
Small
Planet Group mit Hauptsitz in Vilnius, Litauen. Die
Airline
Gruppe fliegt von diversen Orten in Europa wie
bsp. aus
Litauen, Polen, England, Frankreich, Italien und
Deutschland
mit insgesamt 21 modernen Flugzeugen,
darunter
17 vom Typ Airbus A320 mit 180 Sitzplätzen sowie
4 vom Typ
Airbus A321 mit 220 Sitzplätzen.
Ralf Beyer
14.06.2017