Bundesregierung macht "Bock zum Gärtner"

Luftverkehrsindustrie soll Umweltschutz-Standards an Flughäfen selbst festsetzen


1.    Deutschland gibt den Umweltschutz an Flughäfen und für den Luftverkehr in die Hände der von der Luftverkehrswirtschaft dominierten Zivilluftfahrt-Organisation ICAO.

Per Bundesgesetz soll künftig gelten, dass bei der Festlegung von Umweltmaßnahmen ... die Umweltschutzstandards für den Luftverkehr zu beachten sind, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation angenommen und dem ICAO-Abkommen als Anhänge hinzugefügt wurden". In der 115. Sitzung des Bundestages am 2. Juli 2015 wurde der Entwurf (siehe Anlage) eines Gesetzes zum Luftverkehrsabkommen USA/EU (BT-Drs. 18/5271 ) zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Voraussichtlich wird der Deutsche Bundestag im Herbst darüber beschließen.

2.    Regelung konterkariert die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung

Was so harmlos von der Bundesregierung als Formalie begründet wird, hat erhebliche umweltpolitische Brisanz. Die Regelung ist eine Bankrotterklärung der deutschen Umweltpolitik, erklärt Jochen Schraut, 1. Vorsitzender der Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. und führt weiter aus: Umweltschutzmaßnahmen an und um Flughäfen werden nach dem Beschluss des Gesetzes von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO definiert. Für die Anrainer von Flughäfen ist das eine schlechte Nachricht, da die ICAO in erster Linie dem Luftverkehrswachstum verpflichtet ist. Kosteneffizienz rangiert vor Gesundheitsschutz und Umweltstandards werden im internationalen Vergleich fortentwickelt. Das gilt ebenfalls für den Klimaschutz, bei dem sich die ICAO bislang als "Bremser" hervorgetan hat. Auch TTIP lässt grüßen, erklärt Gerd Schmidt, Mitglied im Beirat der Initiative und ergänzt: Gehen Vorschriften zum Schutz der Menschen vor Fluglärm und Luftverunreinigungen über die Standards der ICAO hinaus, drohen Schiedsgerichtsverfahren. Konterkariert würden damit auch die Beschlüsse der deutschen Bundesregierung zu den hohen Klimaschutzzielen, deren Umweltbundesamt das Fliegen als die umweltschädlichste Art sich fortzubewegen bezeichnet hat.

3.    Initiative fordert Bundestagsmitglieder auf, dass Gesetz in dieser Fassung nicht zu verabschieden

Im Herbst soll der Deutsche Bundestag über den Gesetzesantrag der Bundesregierung entscheiden. Es bleibt zu hoffen, dass er die massive Einflussnahme der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in die deutsche Umweltpolitik zurück weist. In einem Schreiben (Anlage) an alle Bundestagsabgeordneten fordert die Initiative diese auf, sich für eine grundlegende Änderung der kritischen Gesetzespassage einzusetzen und an den deutschen Umweltstandards für Flughäfen und den Luftverkehr festzuhalten.


Anselm Einsiedel
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