Die Bundesregierung macht den „Bock zum Gärtner“
Luftverkehrsindustrie soll Umweltschutz-Standards an Flughäfen selbst
festsetzen
1. Deutschland gibt den Umweltschutz an Flughäfen
und für den Luftverkehr in die Hände der von der Luftverkehrswirtschaft
dominierten Zivilluftfahrt-Organisation ICAO.
Per Bundesgesetz soll künftig gelten, dass „bei der Festlegung von
Umweltmaßnahmen ... die Umweltschutzstandards für den Luftverkehr zu
beachten sind, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
angenommen und dem ICAO-Abkommen als Anhänge hinzugefügt wurden". In
der 115. Sitzung des Bundestages am 2. Juli 2015 wurde der Entwurf (siehe
Anlage) eines Gesetzes zum Luftverkehrsabkommen USA/EU (BT-Drs.
18/5271 ) zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Voraussichtlich
wird der Deutsche Bundestag im Herbst darüber beschließen.
2. Regelung konterkariert die klimapolitischen
Ziele der Bundesregierung
Was so harmlos von der Bundesregierung als Formalie begründet wird, hat
erhebliche umweltpolitische Brisanz. „Die Regelung ist eine
Bankrotterklärung der deutschen Umweltpolitik“, erklärt Jochen
Schraut, 1. Vorsitzender der Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. und
führt weiter aus: „ Umweltschutzmaßnahmen an und um Flughäfen werden
nach dem Beschluss des Gesetzes von der Internationalen
Zivilluftfahrt-Organisation ICAO definiert. Für die Anrainer von
Flughäfen ist das eine schlechte Nachricht, da die ICAO in erster Linie
dem Luftverkehrswachstum verpflichtet ist“. Kosteneffizienz
rangiert vor Gesundheitsschutz und Umweltstandards werden im
internationalen Vergleich fortentwickelt. Das gilt ebenfalls für den
Klimaschutz, bei dem sich die ICAO bislang als „Bremser“ hervorgetan
hat. „Auch TTIP lässt grüßen“, erklärt Gerd Schmidt, Mitglied im Beirat
der Initiative und ergänzt: „Gehen Vorschriften zum Schutz der
Menschen vor Fluglärm und Luftverunreinigungen über die Standards der
ICAO hinaus, drohen Schiedsgerichtsverfahren“. Konterkariert würden
damit auch die Beschlüsse der deutschen Bundesregierung zu den hohen
Klimaschutzzielen, deren Umweltbundesamt das Fliegen als die „umweltschädlichste
Art sich fortzubewegen“ bezeichnet hat.
3. Initiative fordert Bundestagsmitglieder auf,
dass Gesetz in dieser Fassung nicht zu verabschieden
Im Herbst soll der Deutsche Bundestag über den Gesetzesantrag der
Bundesregierung entscheiden. Es bleibt zu hoffen, dass er die massive
Einflussnahme der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in die
deutsche Umweltpolitik zurück weist. In einem Schreiben (Anlage) an
alle Bundestagsabgeordneten fordert die Initiative diese auf, sich für
eine grundlegende Änderung der kritischen Gesetzespassage einzusetzen
und an den deutschen Umweltstandards für Flughäfen und den Luftverkehr
festzuhalten.
Anselm Einsiedel
Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V.
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Jochen Schraut (Vorsitzender)
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Falk Hoffmann (Beisitzer)
Anselm Einsiedel (Beisitzer)
Prof. Dr. Thomas Münzel (Beisitzer)