Luftnummer "Ostumfahrung" des
Braunschweiger
Flughafens
Bürgerinitiativen in Braunschweig sind den Angaben im Antwortschreiben
des
Ministeriums für Wirtschaft, Straßenbau und Verkehr an die Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH zur geplanten Ostumfahrung des
Braunschweiger
Flughafens nachgegangen. Sie halten nun den Beweis in Händen, dass die
am
Flughafen vorbeiführende Grasseler Straße wegen des Flughafenausbaus
nicht
eingezogen werden kann und deswegen auch nicht einmal
gesperrt
werden
durfte.
Die Fakten:
- Die
Ostumfahrung
ist längst auf Eis gelegt. Dies wurde sowohl der Stadt Braunschweig als
auch der Flughafengesellschaft bereits vor einem Jahr am 21.12.2010
unmissverständlich durch die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr erläutert. Im Protokoll
der
Besprechung wird nachgewiesen, dass neben der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH (Gelfert) auch Vertreter der Stadt
Braunschweig (Lehmann, Gronefeld, Kühl und Piesker) an dem Gespräch
teilgenommen haben - die Stadt Braunschweig also vollumfänglich
informiert war.
- Die
Sperrung der
Grasseler Straße war eine voreilige Faktenschaffung. Eine Einziehung
der Straße gibt es nicht.
- Die Nds. Landesbehörde für
Straßenbau
und Verkehr bestätigt den Sachverhalt mit Schreiben
vom 26.1.2011 an die Flughafengesellschaft:
"Eine
Einziehung nach
diesem Antrag setzt voraus, dass eine Ostumfahrung jemals gebaut und
als
Kreisstraße gewidmet würde. Mit anderen Worten: Die Einziehung ist
abhängig von
der Bedingung des Baus der Ostumfahrung. Eine solche ist - wie oben
dargestellt
- aus rechtlichen Gründen jedoch nicht zulässig. Damit entfällt aber
die
Geschäftsgrundlage des vorgenannten Antrages [der Stadt auf Einziehung
der
Grasseler Straße, d. Verf.], sodass es insoweit der Änderung des
Antrages
einschließlich einer umfassenden Begründung bedarf.
Hinsichtlich einer
Einziehung nach § 8 NStrG gebe ich jedoch
Folgendes zu
bedenken: Für die Entscheidung über die Einziehung ist
selbstverständlich der
Zeitpunkt vor der Sperrung der Grasseler Straße maßgeblich.
Andernfalls
wäre es ein Leichtes, durch das Setzen von Fakten stets die
Voraussetzung einer
Einziehung zu schaffen."
Der Sachverhalt
wird auch auf eine Anfrage des
Abgeordneten
Klaus-Peter Bachmann (SPD) im Nds. Landtag im Dokument "Niedersächsischer
Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/4111", ausgegeben am
21.10.2011, bestätigt.
Die
Bürgerinitiativen fragen:
- Ist dieser
Sachverhalt der Grund, warum sich die Stadt Braunschweig bzw. die
Flughafengesellschaft hierzu nicht weiter äußern und weshalb bei
offiziellen Einwohnerfragen in der letzten Ratssitzung ausweichend
geantwortet wird?
- Verfolgt man
deshalb auch keine akzeptable Lösung des durch eine voreilige Sperrung
der Grasseler Straße geschaffenen Verkehrsproblems?
- Mit welcher
Begründung verheimlichen die städtischen Behörden seit einem Jahr, dass
das Ergebnis vorliegender gutachterlicher Verkehrsvarianten, die dem
Antrag der Flughafengesellschaft auf Ostumfahrung vom 29.09.2010
zugrunde liegen, der Tunnel (eine Unterführung der Grasseler
Straße unter der verlängerten Landebahn des Braunschweiger Flughafens)
ist und keine der Umfahrungsvarianten?
- Ist das der Grund, warum zum
01.01.2012 die Überführung der Grasseler Straße in eine Kreisstraße
vollzogen werden soll, ohne Ostumfahrung, ohne weitere Planfeststellung
und vor allem ohne die sonst noch nötige Beteiligung der Öffentlichkeit?
Der Beschluss
auf Herabstufung der Grasseler
Straße von
einer Landesstraße zu einer Kreisstraße befindet sich bereits am
22.11.2011 auf
der Tagesordnung des Bezirksrats Wabe-Schunter-Beberbach, in dessen
Bezirk sich
das betroffene Teilstück der Grasseler Straße liegt, und am
30.11.2011
auf der Tagesordnung des Bauausschusses der Stadt Braunschweig.
Bürgerinitiative
Waggum
Bürgerinitiative
Braunschweig (BIBS)
21.11.2011 23:50
Ergänzt am
25.11.2011