Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) im Querumer Forst durch Flughafenausbau bedroht
Im Querumer Forst werden für den Ausbau
des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg in der laut
Bundesnaturschutzgesetz geschützten Vegetationsperiode vom 1.
März bis 30. September von der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg Rodungen mit Entfernen der
Wurzelstrünke vorgenommen. Die Stadt Braunschweig bestritt
jedoch in der Ratssitzung vom 11. Mai 2010, dass zu diesem Zeitpunkt unerlaubte Rodungen
vorgenommen würden, und führte aus "dass der Begriff der
Rodung im nicht-forstfachlichen Sinne lediglich als das
Fällen der vorhandenen Bäume zu verstehen sei und nicht das
Entfernen der Wurzelstrünke umfasst." Danach wäre lediglich
das Fällen der Bäume innerhalb der Vegetationsperiode
strafbar gewesen, nicht aber das Entfernen der Wurzelstrünke.
Anders als die Stadt Braunschweig definieren alle Quellen den Begriff der Rodung beispielsweise wie folgt:
Bei der
Rodung (von
„roden, „reuten“) werden Gehölze, also
Bäume und
Sträucher,
mitsamt ihrer
Wurzeln dauerhaft entfernt. Sprachlich
verwandt
ist das Wort „aus
rotten“. Das Hauptziel dieser Maßnahme ist, die
Wald-
oder Buschvegetation zu beseitigen, um den
Boden einer anderen Nutzung (
Weidefläche,
Ackerbau,
Siedlungsbau,
Verkehrswegebau)
zuführen zu können.
Man unterscheidet sprachlich zwischen Wald- oder
Baumrodung,
bei der die Bäume samt
Stock
in einem Arbeitsdurchgang gerodet werden, und der
Stock- oder Wurzelrodung, bei der zuerst die Bäume gefällt und im
Anschluss die
Baumstümpfe gerodet werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rodung
Rodung, die; -, -en
1. das Roden,
Urbarmachen: die R. eines Urwaldgebietes
2. das
Herausgraben aus dem Boden: durch Einsatz moderner Maschinen soll
eine
schnelle und verlustlose R. der Kartoffeln erreicht werden
3. zu
landwirtschaftlicher Nutzung gerodetes Land, auf dem oft eine Siedlung
angelegt
wird:
Diese beiden Orte [Bakenrode
und
Benzingerode] waren Rodungen, von vornherein zu
gewerblich-hüttenmännischen
Anlagen bestimmt Natur u. Heimat 1959
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache des 20. Jahrhunderts
http://www.dwds.de/?kompakt=1&qu=Rodung
Nur die Stadt Braunschweig folgt diesen grundlegenden Definitionen - allerdings aus durchsichtigem Grund - nicht.
Eine Baustelle für
das Roden und für die Ebnung der gerodeten Fläche
gibt es nach Aussage der Stadt Braunschweig in der Ratssitzung vom 11.
Mai 2010 ebenfalls nicht. Obwohl auf der betreffenden Fläche
Baustellenabsperrungen errichtet und Baustellenschilder aufgestellt
wurden undmit einem halben Dutzend Maschinen das Naturschutzgebiet
ruiniert wird, handelt es sich nach Aussage der Stadt "um vorbereitende
Maßnahmen, also um keine Baumaßnahmen im Sinne der
Niedersächsischen Bauordnung".
Am 17. Mai 2010 platzte mitten in die Bauarbeiten und Rodungen im
Naturschutzgebiet der Fund des Juchtenkäfers (Eremit, osmoderma
eremita). Der Käfer gehört einer in Europa hoch
geschützten, prioritären Tierart der Anhänge II+IV
der FFH-Richtlinie* an, deren Vorkommen nach Europäischer
Rechtsprechung (Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November
2006)
gefördert werden soll und unter keinen Umständen zu Schaden
kommen darf. Aber auch nach der Anzeige des Funds und nach dessen
Bestätigung durch die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wurden
die Rodungen fortgesetzt.
Die logische Konsequenz nach diesen Vorkommnissen war nach der
vorangegangenen, erfolgreichen Verhinderung der 11,5 Mio. Euro
Förderung des Vorhabens durch die Europäische Kommission eine
erneute Beschwerde bei der EU, nun aber bei der Generaldirektion
Umwelt. Der Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
*FFH - Flora, Fauna, Habitat