Deutsches Zentrum für
Luft- und Raumfahrt
Laut
Aussage des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt vom 29.
Januar 2010 hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit
der Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens
Braunschweig-Wolfsburg
nichts
zu tun
Dies sei ausschließlich eine Angelegenheit der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH.
Dokumente belegen jedoch , dass sich das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt seit etwa 10 Jahren für eine Verlängerung der Start- und
Landebahn des Braunschweiger Flughafens eingesetzt hat:
15.08.2001:
In
einem Schreiben des
Vorstands des Deutschen
Zentrums für Luft- und Raumfahrt vom 15.8.2001 an die
Flughafengesellschaft
Braunschweig mbH
betont das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt: „Nach allem halten wir einen
Ausbau der Start- und
Landebahn am
Forschungsflughafen auf eine Länge von 2600 m für dringend geboten.
Ihre
diesbezüglichen Aktivitäten unterstützen wir deshalb mit Nachdruck und
stehen
Ihnen bei Bedarf auch gerne persönlich zur Verfügung.“
18.03.2005:
In einem Schreiben des Vorstands des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt vom
18.3.2005 an die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH betont das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt:
„Grundsätzlich hatte der Luftfahrt-Vorstand des Deutschen Zentrums für
Luft- und Raumfahrt in einem früheren
Schreiben
an Sie sowie in weiteren Stellungnahmen und persönlichen Gesprächen mit
Herrn
OB Dr. Hoffmann und
Herrn MP Wulff
bereits die Wichtigkeit eines ausgebauten Flughafens für das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt
hervorgehoben,
die nach wie vor Gültigkeit besitzen.“
März 2005:
Ausarbeitung des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt „Bedeutung des
Forschungsflughafens mit einer
Mindeststartbahnlänge von 2300 m für das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt mit Schwerpunkt Flugsystemtechnik“ vom März 2005. Enthalten
im Anhang des Gutachtens
„Ausbau des Forschungsflughafens Braunschweig - Luftverkehrsprognose
für den
Antrag auf Planfeststellung bis zum Jahr 2020“.
17.12.2007:
In einem Schreiben des
Vorstands des Deutschen
Zentrums für Luft- und Raumfahrt vom 17.12.2007 an
den Oberbürgermeister der Stadt
Braunschweig betont das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt: „Der Ausbau des
Forschungsflughafens ist
für
unsere zukünftigen Arbeiten von großer Bedeutung.“
Weitere Ausführungen
des Deutschen
Zentrums für Luft- und Raumfahrt im Planfeststellungsverfahren:
- Zudem wird es für das Deutsche Zentrum für
Luft- und Raumfahrt essentiell
sein, für das Nachfolgemodell der Transall entsprechende
Voraussetzungen in
Form einer 2.300 m langen Startbahn bieten zu können, da sonst
kein
entsprechender Flugbetrieb möglich sein wird.
- Für
die Wirbelschleppenvermessungen
großer Flugzeuge ist eine längere Landebahn
erforderlich. Eine Bahnlänge von
2.300 m wird für diese Forschungen als das gerade noch
vertretbare Minimum
angesehen.
- Wenn das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt eine
Bahnlänge von
2.300 m als das absolute Minimum für die künftigen
Forschungsaktivitäten
und damit die
langfristige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der
Hochtechnologie
in Deutschland ansieht, dann deckt diese Länge
gleichermaßen den
Bedarf der
Technischen Universität ab.
- Konfigurationsänderungen
werden aus
Zulassungsgründen zu erhöhten Forderungen an die
Start- und Landebahnlänge
führen, 2.300 m werden vom Deutschen
Zentrum für Luft- und Raumfahrt als das absolute Minimum
angesehen.
- Infolge der
Einbindung verschiedener Institute des Deutschen
Zentrums für Luft- und Raumfahrt in das europäische
Programm A 400-M (Nachfolgemodell der
Transall) ist es für das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt essentiell, künftig vor
Ort entsprechende
Randbedingungen in Form einer 2.300 m langen Startbahn bieten zu
können.
- Es
wird für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt
essentiell wichtig sein, hier entsprechende Randbedingungen in
Form einer 2.300 Meter langen Startbahn bieten zu können, da
sonst kein
entsprechender Flugbetrieb möglich sein wird.
Hinsichtlich der
erheblichen Eingriffe in ein Vogelschutz- und Natura-2000-Gebiet
irritiert, dass das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt im
November 2000
als umweltfreundliches Unternehmen nach dem "Ökostandard" ISO 14001
zertifiziert wurde. Die
Forschungs-
und Unternehmensbilanz 2002/2003 des Deutschen Zentrums für Luft-
und Raumfahrt verweist auf
Seite 46 dazu insbesondere auf die „Selbstverpflichtung des Deutschen
Zentrums
für Luft- und Raumfahrt, negative Auswirkungen seiner Aktivitäten auf
die
Umwelt stetig zu minimieren." Einleitend heißt es: „Umweltschutz ist
seit
Jahren wesentlicher Bestandteil der Arbeiten des Deutschen Zentrums für
Luft-
und Raumfahrt."
Eine der
Aktivitäten des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt sind
Flugversuche,
die seit Jahrzehnten am Braunschweiger Flughafen durchgeführt werden.
In der
juristischen Auseinandersetzung um den Planfeststellungsbeschluss
wurden die
Forschungsflüge jedoch weitgehend auf das Thema
„Hochauftriebsforschung“
reduziert.
Diese Forschung erfordere ein möglichst hohes Startgewicht des
Versuchsflugzeugs und damit eine längere Startbahn, um entsprechende
Auftriebsuntersuchungen durchführen zu können. Tatsache ist jedoch,
dass der
Auftrieb eines Flugzeugs keine Funktion der Flugzeugmasse ist. Ein
entsprechender Beweisantrag wurde durch das Nds. Oberverwaltungsgericht
jedoch abgelehnt.