Bürgerinitiativen in Braunschweig sind den Angaben im Antwortschreiben des
Ministeriums für Wirtschaft, Straßenbau und Verkehr an die Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH zur geplanten Ostumfahrung des Braunschweiger
Flughafens nachgegangen. Sie halten nun den Beweis in Händen, dass die am
Flughafen vorbeiführende Grasseler Straße wegen des Flughafenausbaus nicht
eingezogen werden kann und deswegen auch nicht einmal gesperrt werden
durfte.
Die Fakten:
"Eine Einziehung nach
diesem Antrag setzt voraus, dass eine Ostumfahrung jemals gebaut und als
Kreisstraße gewidmet würde. Mit anderen Worten: Die Einziehung ist abhängig von
der Bedingung des Baus der Ostumfahrung. Eine solche ist - wie oben dargestellt
- aus rechtlichen Gründen jedoch nicht zulässig. Damit entfällt aber die
Geschäftsgrundlage des vorgenannten Antrages [der Stadt auf Einziehung der
Grasseler Straße, d. Verf.], sodass es insoweit der Änderung des Antrages
einschließlich einer umfassenden Begründung bedarf.
Hinsichtlich einer Einziehung nach § 8 NStrG gebe ich jedoch Folgendes zu
bedenken: Für die Entscheidung über die Einziehung ist selbstverständlich der
Zeitpunkt vor der Sperrung der Grasseler Straße maßgeblich. Andernfalls
wäre es ein Leichtes, durch das Setzen von Fakten stets die Voraussetzung einer
Einziehung zu schaffen."
Der Sachverhalt wird auch auf eine Anfrage des Abgeordneten
Klaus-Peter Bachmann (SPD) im Nds. Landtag im Dokument "Niedersächsischer
Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/4111", ausgegeben am
21.10.2011, bestätigt.
Die Bürgerinitiativen fragen:
Der Beschluss auf Herabstufung der Grasseler Straße von einer Landesstraße zu einer Kreisstraße befindet sich bereits am 22.11.2011 auf der Tagesordnung des Bezirksrats Wabe-Schunter-Beberbach, in dessen Bezirk sich das betroffene Teilstück der Grasseler Straße liegt, und am 30.11.2011 auf der Tagesordnung des Bauausschusses der Stadt Braunschweig.
Bürgerinitiative Waggum
Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS)
Ergänzt am 25.11.2011